1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Leonhard Hundschell, (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Auftraggebern – insbesondere Immobilienmaklern, Eigentümern, Bauträgern und Hausverwaltungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Immobilien-Videografie und -Fotografie, insbesondere Objektvideos, Drohnenaufnahmen, Architekturfotos sowie kurze Clips für Inserate und Social Media. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Angaben, Statistiken und Beispiele auf dieser Website – etwa zu Reichweite oder zur Wirkung von Video – dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Zusicherung eines bestimmten Vermarktungs-, Reichweiten- oder Verkaufserfolgs dar; ein solcher Erfolg wird nicht geschuldet.

Im Leistungsumfang ist eine Korrekturschleife enthalten (eine Feedback-Runde nach der Übergabe mit angemessenen Änderungswünschen). Darüber hinausgehende Änderungen, Neuschnitte oder zusätzliche Drehs werden nach Aufwand berechnet.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angaben auf dieser Website – insbesondere „ab"-Preise – sind unverbindliche Richtwerte und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme (auch per E-Mail) zustande. Der endgültige Preis hängt unter anderem von Lage, Größe, Aufwand und einem etwaigen Drohnenflug ab.

4. Drohnenaufnahmen – Vorbehalt

Drohnenaufnahmen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Ein Flug setzt geeignete Bedingungen voraus – insbesondere freigegebener Luftraum, zulässige Wetterlage sowie die Erlaubnis der Eigentümer bzw. betroffener Dritter. Ist ein Flug aus rechtlichen, wetter- oder sicherheitsbedingten Gründen nicht möglich, entfällt dieser Leistungsteil; es wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine alternative Aufnahme angeboten. Der Auftragnehmer besitzt den EU-Fernpiloten-Nachweis (Kompetenznachweis A2).

5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt den rechtzeitigen Zugang zum Objekt sicher und sorgt dafür, dass das Objekt zum Termin in einem präsentablen Zustand ist. Er gewährleistet, dass die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen – insbesondere die Berechtigung, das Objekt aufnehmen und die Aufnahmen verwenden zu lassen (z. B. Eigentümer- bzw. Verwaltererlaubnis) sowie die Beachtung von Persönlichkeitsrechten Dritter. Für hierdurch entstehende Ansprüche Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

6. Termine, Wetter und Lieferzeit

Termine werden individuell abgestimmt; Außen- und Drohnenaufnahmen sind witterungsabhängig. Der Liefertermin wird vor dem Dreh gemeinsam festgelegt und richtet sich nach dem Umfang des Auftrags. Eine bestimmte Lieferfrist gilt nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Videos und Fotos zum Zweck der Vermarktung des jeweiligen Objekts – insbesondere für Exposé, eigene Website, Immobilienportale und Social Media. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Objektvermarktung, eine Bearbeitung des Materials oder ein Weiterverkauf bedürfen der vorherigen Zustimmung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen in anonymisierter Form als Referenz (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

8. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Preise brutto = netto). Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

9. Stornierung

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristiger Absage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann ein angemessener Aufwandsersatz berechnet werden.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für die inhaltliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gewünschten Aufnahmen und deren Verwendung ist der Auftraggeber verantwortlich.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder einen ausgebliebenen Vermarktungs- oder Verkaufserfolg ist – außerhalb der vorstehenden zwingenden Fälle – ausgeschlossen. Für Verzögerungen oder Ausfälle durch höhere Gewalt, Witterung, Krankheit oder behördliche Beschränkungen (z. B. Luftraumsperrungen) haftet der Auftragnehmer nicht; nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Auf Wunsch wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung bereitgestellt. Bei ausdrücklich gewünschtem vorzeitigem Leistungsbeginn kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.